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   OLG Hamm, 28.09.1977 - 20 U 74/77   

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https://dejure.org/1977,8253
OLG Hamm, 28.09.1977 - 20 U 74/77 (https://dejure.org/1977,8253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1977 - 20 U 74/77 (https://dejure.org/1977,8253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1977 - 20 U 74/77 (https://dejure.org/1977,8253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; VVG § 61; AFB § 7; AFB § 16; AFB § 17; Zusatzbedingungen für landwirtschaftliche Versicherungen § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungskonzern; Versicherungsgesellschaft; Klagefrist; Verwechslung; Feuerversicherung; Grobe Fahrlässigkeit; Herbeiführung des Versicherungsfalls

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 633
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 8 U 39/03

    Ansprüche wegen des Diebstahls an einer Sache gegen eine Versicherung;

    Ein derart treuwidriges Verhaltern eines Versicherers liegt etwa vor, wenn dieser durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes oder widersprüchliches Verhalten während der Regulierungsphase selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89; VersR 1994, 969; 1978, 633; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87 f.; Prölss/ Martin, § 12 VVG Rdnr. 52).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts des Versicherers einer Risikolebensversicherung

    Besteht -wie hier- ein Versicherungskonzern jedoch aus zwei oder mehr selbständigen Versicherungsgesellschaften, deren Postanschrift dieselbe und deren Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) personengleich sind, und werden von den verselbständigten Gesellschaften dieselben Firmenbögen verwendet, auf denen in kleingedruckter Schrift sowohl die eine als auch die andere Versicherungsgesellschaft angegeben sind und aus denen lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift die absendende Gesellschaft zu entnehmen ist, reicht im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des § 12 Abs. 3 VVG für den Versicherungsnehmer der lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift gegebene Hinweis auf die absendende Gesellschaft nicht aus, um der durch das einheitliche Firmenlogo und die einheitliche Anschrift im Briefkopf von dem Versicherer geschaffenen Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl. OLG Hamm, VersR 1978, S. 633 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 114 ff; Prölss/Martin, aaO, § 12, Rdnr. 59, m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13

    Lebensversicherung - Widerruf der Schenkung der Versicherungssumme durch

    Besteht - wie hier - ein Versicherungskonzern aus zwei oder mehr selbständigen Versicherungsgesellschaften, deren Postanschrift dieselbe und deren Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) personengleich sind, und werden von den verselbständigten Gesellschaften dieselben Firmenbögen verwendet, auf denen in kleingedruckter Schrift sowohl die eine als auch die andere Versicherungsgesellschaft angegeben sind und aus denen lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift die absendende Gesellschaft zu entnehmen ist, reichte im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des § 12 VVG für den Versicherungsnehmer der lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift gegebene Hinweis auf die absendende Gesellschaft nicht aus, um der durch das einheitliche Firmenlogo und die einheitliche Anschrift im Briefkopf von dem Versicherer geschaffenen Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 0l. Dezember 2004 - 5 U 244/02, 5 U 244/02 -22 - juris OLG Hamm, VersR 1978, S. 633 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 114 ff).
  • OLG Hamm, 28.01.1981 - 20 U 193/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Auszahlung der

    Die Berufung der Klägerin wurde durch Urteil des Senats vom 28.9.1977 (20 U 74/77) zurückgewiesen.
  • LG Bremen, 08.05.2003 - 6 O 2108/02

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VV) bei

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die verschiedenen Versicherungsunternehmen desselben Konzerns die gleichen Briefbögen verwenden und die Unterschiedlichkeit in der jeweiligen Rechtspersönlichkeit der einzelnen Unternehmen nicht deutlich hervorgehoben wird (bsp: Sämtliche, möglicherweise jenseits der Spartenbezeichnung auch noch ähnliche Firmen der verschiedenen Konzernunternehmen werden auf dem Briefbogen angegeben und nur im Wege der Ankreuzung wird hervorgehoben, wer jeweiliger Absender des Schreibens ist) (vgl. OLG Hamm, VersR 1978, 633 f./ OLG Hamm NJW-RR 1991, 189 [OLG Hamm 30.05.1990 - 20 W 27/90] ).
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